Abschnitt 9 FGAERLSchwB - 9. Aufbewahrungsfrist der Zählunterlagen
Bibliographie
- Titel
- Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr; Richtlinien zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 62 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG)
- Redaktionelle Abkürzung
- FGAERLSchwB,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 84200000000008
Der Unternehmer ist zu verpflichten, die vollständigen Unterlagen über die Verkehrszählung bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Eintritt der Bestandskraft des für das betreffende Kalenderjahr erteilten Erstattungsbescheides aufzubewahren und der Bezirksregierung auf Verlangen vorzulegen.