§ 29 VSA
Bibliographie
- Titel
- Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA) für das Land Niedersachsen
- Amtliche Abkürzung
- VSA
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480000003004
Nicht mehr benötigte VS sind auszusondern und gemäß dem NArchG dem Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv zur Übernahme anzubieten. VS, die das Niedersächsische Hauptstaatsarchiv nicht übernimmt, sind zu vernichten.