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Anlage 5 FwVO - Dienstkleidung für Mitglieder der Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehren (Jugendfeuerwehr)

Bibliographie

Titel
Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung - FwVO -)
Amtliche Abkürzung
FwVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21090

(zu § 14 Abs. 5)

Die Dienstkleidung besteht in Anlehnung an die vom Deutschen Jugendfeuerwehrausschuss herausgegebene Richtlinie über die Bekleidung der Deutschen Jugendfeuerwehr aus:

Nr.GegenstandBeschreibung
1.Baseballcap Niedersächsische JugendfeuerwehrDunkelblau, amerikanische Baseballcap-Form mit langem Schirm, verstellbarer Verschluss zur Größenregulierung.

Mützenabzeichen für Mitglieder der Jugendabteilungen:
ninn_784_03

Das Abzeichen wird auf der Stirnseite mittig über dem Mützenschirm getragen.
Es besteht aus einem Oval aus blauem Abzeichentuch ohne Umrandung in den Abmessungen von etwa 55 mm (Höhe) x 43 mm (Breite). Es enthält die gelb gestickten Buchstaben "JF" mit einer roten Flamme, die aus dem Buchstaben "J" herausragt. Das niedersächsische Landeswappen ist in den Buchstaben "J" eingebettet.
2.Übungsanzuga)Jacke in Blousonform,
b)Latzhose mit elastischen Trägern und Schnallen oder Rundbundhose mit Gürtelschlaufen.
3.SchutzhandschuheNach DIN EN 388.
4.SchuheSchwarzes, festes Schuhwerk.
5.SchmalgurtLeder, schwarz, mit Zweidornschnalle (nur bei Rundbundhose).
6.HelmKunststoffschutzhelm, orange, nach DIN EN 397.
Nachstehende Ausstattung nur, soweit erforderlich:
7.Überjacke zum ÜbungsanzugDreiviertellange Überjacke in sportlicher Form.
8.Poloshirt/T-ShirtEinheitlich in Form, Schnitt und Farbe innerhalb der Jugendabteilung, mit oder ohne Namen der Jugendabteilung.