Abschnitt 7 ÄUBRdErl - Nichtanwendung entgegenstehender Verwaltungsvorschriften
Bibliographie
- Titel
- Ärztliche Untersuchungen von Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern des Landes im Zusammenhang mit der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit und zur Feststellung der begrenzten Dienstfähigkeit
- Redaktionelle Abkürzung
- ÄUBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20442
Die VV zu den §§ 54 bis 56, 58 und 59 NBG sind nicht anzuwenden, soweit sie diesem Gem. RdErl. entgegenstehen.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 Satz 1 des RdErl. vom 9. November 2022 (Nds. MBl. S. 1437)