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  • ab 18.06.1993 (aktuelle Fassung)

§ 8 MFG - Förderung der Kooperation

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
Amtliche Abkürzung
MFG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77100010000000

Die zwischenbetriebliche Zusammenarbeit kleiner und mittlerer Unternehmen zum Ausgleich von Nachteilen infolge der Unternehmensgröße wird gefördert, sofern nicht wettbewerbsrechtiche Vorschriften entgegenstehen. Die Förderung umfasst insbesondere:

  1. 1.
    Kooperationsmodelle und die Beratung über Möglichkeiten der Kooperation,
  2. 2.
    Gemeinschaftseinrichtungen zur Ausgliederung von Betriebsfunktionen,
  3. 3.
    die Durchführung und Auswertung von Betriebsvergleichen,
  4. 4.
    die gemeinschaftliche Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an überörtlichen Messen und Ausstellungen.