§ 8 MFG - Förderung der Kooperation
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
- Amtliche Abkürzung
- MFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100010000000
Die zwischenbetriebliche Zusammenarbeit kleiner und mittlerer Unternehmen zum Ausgleich von Nachteilen infolge der Unternehmensgröße wird gefördert, sofern nicht wettbewerbsrechtiche Vorschriften entgegenstehen. Die Förderung umfasst insbesondere:
- 1.Kooperationsmodelle und die Beratung über Möglichkeiten der Kooperation,
- 2.Gemeinschaftseinrichtungen zur Ausgliederung von Betriebsfunktionen,
- 3.die Durchführung und Auswertung von Betriebsvergleichen,
- 4.die gemeinschaftliche Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an überörtlichen Messen und Ausstellungen.