§ 9 MFG - Förderung von Information und Dokumentation
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
- Amtliche Abkürzung
- MFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100010000000
(1) Zur Unterrichtung der kleinen und mittleren Unternehmen über aktuelle Fragen der Wirtschaft, Technik und Umwelt können öffentliche und private Einrichtungen, insbesondere Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, Finanzhilfen für Vorhaben der Informationsgewinnung, -aufbereitung und -vermittlung erhalten.
(2) Finanzhilfen können zu dem gleichen Zweck auch für die Einrichtung und Unterhaltung zentraler Stellen für die Sammlung, Auswertung und Verbreitung entsprechender Informationen gewährt werden.