§ 6 MFG - Förderung der beruflichen Bildung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (MFG)
- Amtliche Abkürzung
- MFG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 77100010000000
Das Land gewährt Zuschüsse für die Durchführung anerkannter überbetrieblicher Kurse, Lehrgänge und für sonstige Maßnahmen, die der Förderung der beruflichen Bildung der in kleinen und mittleren Unternehmen tätigen Personen, insbesondere auch der dort tätigen Frauen, dienen. Hierzu gehören auch die Errichtung, Erweiterung und Ausstattung von überbetrieblichen Einrichtungen.