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  • ab 01.04.2000 (aktuelle Fassung)

Abkommen zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf dem Küstenmeer

Bibliographie

Titel
Abkommen zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf dem Küstenmeer
Redaktionelle Abkürzung
WassPolKüA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21011150000000

Vom 5. Februar/3. und 31. März/18. April/14. Mai 1998 (Nds. GVBl. 1999 S. 415 - VORIS 21011 15 00 00 000 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 16. Dezember 1999 (Nds. GVBl. S. 415)

Die Freie Hansestadt Bremen,

vertreten durch den Senator für Inneres,

die Freie und Hansestadt Hamburg,

vertreten durch den Senat,

das Land Mecklenburg-Vorpommern,

vertreten durch den Ministerpräsidenten

des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dieser vertreten

durch den Innenminister

des Landes Mecklenburg-Vorpommern,

das Land Niedersachsen,

vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten,

dieser vertreten

durch das Niedersächsische Innenministerium,

und

das Land Schleswig-Holstein,

vertreten durch die Ministerpräsidentin,

diese vertreten durch den Innenminister

schließen im Interesse der einheitlichen Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Zuständigkeiten in zusammenhängenden Gebieten des Küstenmeeres vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachfolgendes Abkommen: