Abkommen zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf dem Küstenmeer
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zwischen den Ländern Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die wasserschutzpolizeilichen Zuständigkeiten auf dem Küstenmeer
- Redaktionelle Abkürzung
- WassPolKüA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21011150000000
Vom 5. Februar/3. und 31. März/18. April/14. Mai 1998 (Nds. GVBl. 1999 S. 415 - VORIS 21011 15 00 00 000 -)
Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 16. Dezember 1999 (Nds. GVBl. S. 415)
Die Freie Hansestadt Bremen,
vertreten durch den Senator für Inneres,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
vertreten durch den Senat,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
vertreten durch den Ministerpräsidenten
des Landes Mecklenburg-Vorpommern, dieser vertreten
durch den Innenminister
des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten,
dieser vertreten
durch das Niedersächsische Innenministerium,
und
das Land Schleswig-Holstein,
vertreten durch die Ministerpräsidentin,
diese vertreten durch den Innenminister
schließen im Interesse der einheitlichen Wahrnehmung wasserschutzpolizeilicher Zuständigkeiten in zusammenhängenden Gebieten des Küstenmeeres vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachfolgendes Abkommen: