Abschnitt 1 RL G 4-Erl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Programms "4Generation: Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit" (Richtlinie "4Generation")
- Redaktionelle Abkürzung
- RL G 4-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie sowie der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für Maßnahmen im Rahmen des Programms "4Generation: Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit".
1.2 Ziel ist es, die Jugendarbeit in Niedersachsen zu stärken und weiterzuentwickeln. Durch die Unterstützung von Projekten örtlicher Jugendgruppen und -initiativen soll allen jungen Menschen die diskriminierungsfreie Teilhabe an den Angeboten der Jugendarbeit ermöglicht werden. Ehren- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendarbeit sollen für die Umsetzung neuer Themenbereiche qualifiziert werden.
1.3 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 2. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1618)