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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 5 RL G 4-Erl - Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Programms "4Generation: Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit" (Richtlinie "4Generation")
Redaktionelle Abkürzung
RL G 4-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

5.1 Die Zuwendung wird in Form einer Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung gewährt.

5.2 Zuwendungsfähig sind

  • Sachausgaben, ohne Investitionen in Immobilien und Grund und Boden, sowie

  • Honorarausgaben, jedoch nicht für Personal in Festanstellung bei den Trägern.

5.3 Die Höhe der Zuwendung beträgt pro Projekt zwischen 1 500 EUR bis maximal 10 000 EUR pro vollem Projektjahr. Die durchschnittliche monatliche Förderung soll pro Monat der Projektlaufzeit 850 EUR nicht überschreiten.

5.4 Mindestens 25 % der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen vorrangig für die Förderung von Projekten in Trägerschaft von freien, ehrenamtlich geführten Jugendgruppen (Jugendinitiativen) ohne einen als freien Träger anerkannten Landesverband sowie eigenständige Jugendgruppen in Vereinen verwendet werden.

5.5 Der Erstempfänger (Landesjugendring) überprüft in Zusammenarbeit mit einem Entscheidungsgremium bestehend aus zwei stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern des Landesjugendrings sowie jeweils einer stimmberechtigten Vertreterin oder einem stimmberechtigten Vertreter des Sozialministeriums, des Landesjugendamtes sowie einer oder einem von den Kommunalen Spitzenverbänden ausgewählten Jugendpflegerin oder Jugendpfleger der örtlichen Träger aus Niedersachsen die Nachvollziehbarkeit der Kostenkalkulation, die inhaltlich-fachliche Kausalität und die praktische Anwendbarkeit und Umsetzung des Vorhabens nach den in der Anlage abgedruckten Vergabegrundsätzen und bescheidet die Anträge. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf eine Bewilligung.

5.6 Für Projekte mit einer Förderhöhe von 1 500 EUR bis 2 500 EUR und einer Laufzeit unter sechs Monaten ist ein vereinfachtes Antrags- und Dokumentationsverfahren möglich.

5.7 Zuwendungsempfänger für Projekte mit einer Fördersumme von mehr als 2 500 EUR müssen juristische Personen sein.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 2. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1618)