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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Anlage RL G 4-Erl - Vergabegrundsätze

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Programms "4Generation: Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit" (Richtlinie "4Generation")
Redaktionelle Abkürzung
RL G 4-Erl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

Für die Förderung des Programms "4Generation - Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit" gelten die folgenden Vergabegrundsätze:

1. Ziele

Ziel des Programms ist es, die Jugendarbeit in Niedersachsen zu stärken, weiterzuentwickeln und für die Zukunft fit zu machen. Es soll deutlich werden, dass Jugendarbeit neben der Schule und anderen Bildungs- und Freizeitangeboten ein eigenständiger Bereich der Sozialisation ist. Kinder und Jugendliche erhalten hier wertvolle Impulse zur Weiterentwicklung ihrer Persönlichkeit, können sich ausprobieren, erwerben Team- und Leitungserfahrung, bilden sich fort und übernehmen Verantwortung.

Durch das Programm sollen noch mehr junge Menschen zu ehrenamtlichem Engagement motiviert werden. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass

  • durch spezielle Projekte Zugänge für junge Menschen zum ehrenamtlichen Engagement geschaffen werden;

  • junge Menschen in der Jugendarbeit motiviert werden, selber neue Veranstaltungen und Projekte zu organisieren und durchzuführen;

  • Ehrenamtliche in der Jugendarbeit bei der Organisation neuer Veranstaltungen und Projekte unterstützt und qualifiziert werden und ihnen mehr gesellschaftliche Wertschätzung zuteil wird;

  • Jugendarbeit als eigenständiges Bildungsfeld gestärkt wird, z. B. indem neue Bildungsangebote und neue Formen der Bildungsarbeit entwickelt und diese öffentlichkeitswirksam dargestellt werden;

  • zielgruppenspezifische Angebote entwickelt werden, um junge Menschen mit besonderem Förderbedarf in die Jugendverbandsarbeit zu integrieren (z. B. Jugendliche aus bildungsfernen Schichten Jugendliche mit Zuwanderungsbiografie, Jugendliche mit Behinderung) um diese zu einem Engagement in der Jugendarbeit zu ermuntern;

  • junge Menschen gemeinsam Visionen für die Entwicklung der Gesellschaft, ein jugendgerechtes Lebensumfeld und den verantwortungsvollen Umgang in der Gesellschaft entwickeln. Dabei sollen auch zukünftige Anforderungen der Jugendarbeit in den Blick genommen werden;

  • Impulse für eine stärkere Vernetzung der Bildungsleistung der Jugendarbeit in der jeweiligen Region und landesweit in thematische Zusammenhänge gegeben werden.

2. Schwerpunkte

Die Projekte müssen einem der drei folgenden Schwerpunkte zugeordnet werden:

  • Beteiligung

    In diesem Bereich sollen Projekte gefördert werden, die die Partizipation junger Menschen an Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, voran bringen.

    • Entwicklung und Erprobung zeit- und jugendgemäßer Partizipationsformen an innerverbandlichen und politischen Entscheidungs- und Artikulationsprozessen,

    • Befähigung junger Menschen zur Mitgestaltung der (regionalen) Jugendpolitik und der Kommunalpolitik, u. a. durch neue Formen der Beteiligung und den Einsatz digitaler Medien,

    • Partizipation als wesentlicher Bestandteil der Bürgergesellschaft für junge Menschen erfahrbar machen.

  • Vielfalt

    In diesem Bereich soll die Teilhabemöglichkeit aller Jugendlichen und junger Menschen an den Angeboten der Jugendarbeit gefördert werden.

    • Qualifizierung und Sensibilisierung von ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden der Jugendarbeit für die Themenfelder Diversität, Inklusion, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt, körperliche und geistige Beeinträchtigung, Migration und Teilhabe,

    • Verbesserung der diskriminierungsfreien Teilhabe aller junger Menschen an den Strukturen und Angeboten der Jugendarbeit sowie

    • eine Stärkung der Zusammenschlüsse und Selbstorganisation von jungen Menschen aus den vorgenannten Themenfeldern.

  • Engagement und Experimentelles

    In diesem Bereich soll das ehrenamtliche Engagement gefördert werden.

    • Neue Formen der Unterstützung für Ehrenamtliche,

    • Entwicklung und Erprobung neuer Formen zur Heranführung junger Menschen an ehrenamtliches Engagement,

    • Entwicklung und Erprobung neuer Formen der Mitglieder-Gewinnung,

    • Qualifikation der Jugendleiterinnen und Jugendleiter und für neue Aufgabenfelder der Jugendarbeit,

    • experimentelle Angebote der Selbstbildung und Selbstorganisation.

3. Servicestelle

Die Servicestelle ist beim Landesjugendring Niedersachsen e. V. angesiedelt. Ihr obliegt die

  • Beratung der Antragstellenden,

  • Prüfung der Anträge,

  • organisatorische und inhaltliche Beratung der laufenden Projekte,

  • Verwendungsnachweisprüfung,

  • Öffentlichkeitsarbeit,

  • organisatorische und inhaltliche Vorbereitung und Begleitung der Sitzungen des Entscheidungsgremiums,

  • Unterstützung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden der Projekte, Jugendgruppen und -verbände durch Angebote zur Qualifizierung, Koordination und Vernetzung,

  • strukturelle Integration von Migrantenjugendselbsorganisation und von Vereinigungen junger Menschen mit Migrationsgeschichte sowie Qualifizierung und Beratung der Ehrenamtlichen dieser Organisationen (Projekt NextKultur").

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 2. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1618)