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  • ab 10.11.1988 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 FGAERLSchwB - 8. Zählprotokolle

Bibliographie

Titel
Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr; Richtlinien zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 62 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG)
Redaktionelle Abkürzung
FGAERLSchwB,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
84200000000008

Jede Erhebung ist vom Zählpersonal in einem Protokoll festzuhalten. Das Protokoll muß folgende Angaben enthalten:

  • Name des Zählers

  • Datum

  • Erhebungsperiode

  • Wochentag

  • Bezeichnung der Linie

  • Beginn der Linienfahrt

  • Ende der Linienfahrt

  • Tageszeitschicht

  • Zählbeginn (Uhrzeit)

  • Stundenzuordnung

  • Fahrtrichtung

  • Anfangshaltestelle/erste Zählhaltestelle je Linie bzw. Querschnitt

  • Endhaltestelle/letzte Zählhaltestelle je Linie bzw. Querschnitt

  • Anzahl der freifahrtberechtigten Schwerbehinderten und Begleitpersonen

  • Anzahl der sonstigen Fahrgäste ab Vollendung des 6. Lebensjahres

  • Unterschrift des Zählers.