Abschnitt III GA-AV - Besondere Vermerke
Bibliographie
- Titel
- Zuweisung von Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren
- Redaktionelle Abkürzung
- GA-AV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33100
In dem Verzeichnis kann das Oberlandesgericht Oldenburg im Einverständnis mit der jeweiligen Einrichtung vermerken, dass ihr Wirkungsbereich nur einen oder mehrere Land- oder Amtsgerichtsbezirke umfasst oder dass sie die Geldauflage an die von der zuweisenden Stelle bestimmte örtliche Gliederung weiterleiten wird.