Abschnitt 8 RegSprURdErl - Aufsichtsorgan
Bibliographie
- Titel
- Die Region und die Sprachen Niederdeutsch und Saterfriesisch im Unterricht
- Redaktionelle Abkürzung
- RegSprURdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Die Umsetzung der im Rahmen der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen eingegangenen Verpflichtungen Niedersachsens im Bildungsbereich wird durch ein Aufsichtsgremium überprüft. Das Gremium setzt sich aus je einer Vertreterin oder einem Vertreter des Niedersächsischen Kultusministeriums (vorsitzendes Mitglied), des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur, der Niedersächsischen Staatskanzlei, der Landschaften und Landschaftsverbände sowie des Niedersächsischen Heimatbundes zusammen. Grundlage der Prüfung bildet der Bericht der Niedersächsischen Landesschulbehörde. Dieser wird jeweils zum Jahresende dem Niedersächsischen Kultusministerium vorgelegt und gibt Auskunft über die Tätigkeit der Beraterinnen und Berater, über die Verwendung des Stundenkontingents und über Maßnahmen zur Förderung der Regional- und der Minderheitensprache im Sinne der Europäischen Charta im abgelaufenen Jahr. Der Bericht wird in Schriftform vorgelegt.
Das Aufsichtsgremium kann Vorschläge zur weiteren Umsetzung der von Niedersachsen in der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen gezeichneten Artikel unterbreiten.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 9 des RdErl. i.d.F. vom 1. September 2024 (SVBl. S. 471)