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  • ab 08.05.2021 (aktuelle Fassung)

Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 (Nds. AG ZensG 2022)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 (Nds. AG ZensG 2022)
Amtliche Abkürzung
Nds. AG ZensG 2022
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
29100

Vom 28. April 2021 (Nds. GVBl. S. 234 - VORIS 29100 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Landesstatistikbehörde
Aufgaben und Befugnisse der Landesstatistikbehörde1
Zweiter Abschnitt
Örtliche Erhebungsstellen, Erhebungsbeauftragte
Einrichtung und Abschottung der örtlichen Erhebungsstellen2
Fachaufsicht3
Aufgaben der örtlichen Erhebungsstellen4
Erhebungsbeauftragte5
Dritter Abschnitt
Rechte der betroffenen Person
Beschränkung von Rechten der betroffenen Person nach der Datenschutz-Grundverordnung6
Vierter Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten, Zuweisungen
Zuständigkeit für Ordnungswidrigkeiten7
Zuweisungen8
Fünfter Abschnitt
Schlussvorschrift
Inkrafttreten9