Abschnitt 4 RLSBOrgRdErl - Aufgaben
Bibliographie
- Titel
- Organisation der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
- Redaktionelle Abkürzung
- RLSBOrgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20100
Die RLSB übernehmen in der Rechtsnachfolge die Aufgaben der NLSchB als nachgeordnete Schulbehörden nach § 119 Nr. 2 NSchG an ihren jeweiligen Standorten. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt auf Grundlage des Bezugsbeschlusses für die darin festgelegten räumlichen Zuständigkeitsbereiche.
Die RLSB regeln die Zuständigkeiten innerhalb der Organisationseinheiten in einem Geschäftsverteilungsplan.
4.1 Landesweite Vor-Ort-Aufgaben
Zur Bündelung von Fachkompetenzen oder aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden einzelne Aufgabenbereiche landesweit zentral und eigenverantwortlich in einem RLSB für alle anderen RLSB und ggf. das NLQ als Vor-Ort-Aufgabe wahrgenommen. Die Übertragung neuer zentraler Aufgabenbereiche erfolgt ausschließlich durch MK. Sofern Aufgaben von einem RLSB landesweit wahrgenommen werden, sind diese Zuständigkeiten im Geschäftsverteilungsplan darzustellen.
Die Aufgaben und jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus Anlage 2.
4.2 Fachaufgaben
Fachaufgaben zu schulfachlichen oder schulpsychologischen Themen werden in jedem RLSB eigenverantwortlich in den Dezernaten 2, 3, 4 und 5 wahrgenommen. In der Regel übernimmt in jeder Fachaufgabe eine Fachdezernentin oder ein Fachdezernent die landesweite Koordinierung in dieser Fachaufgabe. In Ausnahmefällen werden Fachaufgaben von einem RLSB landesweit wahrgenommen.