Abschnitt 4 RLSBOrgRdErl - Aufgaben
Bibliographie
- Titel
- Organisation der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
- Redaktionelle Abkürzung
- RLSBOrgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20100
Die RLSB übernehmen in der Rechtsnachfolge die Aufgaben der NLSchB als nachgeordnete Schulbehörden nach § 119 Nr. 2 NSchG an ihren jeweiligen Standorten. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt auf Grundlage der in Nummer 3 i. V. m. der Anlage des Bezugsbeschlusses festgelegten räumlichen Zuständigkeitsbereiche. Zur Bündelung von Fachkompetenzen als zentrale Serviceleistung oder aus Gründen der Wirtschaftlichkeit werden einzelne Aufgaben landesweit zentral als Vor-Ort-Aufgabe bzw. landesweite Fachaufgabe wahrgenommen für andere RLSB und ggf. das NLQ.
Die Übertragung neuer zentraler Aufgabenbereiche erfolgt ausschließlich durch MK.
Die RLSB regeln die Zuständigkeiten innerhalb ihrer Organisationseinheiten in einem Geschäftsverteilungsplan. Sofern Aufgaben von einem RLSB landesweit wahrgenommen werden, sind diese Zuständigkeiten im Geschäftsverteilungsplan darzustellen.
4.1 Landesweite Vor-Ort-Aufgaben
Landesweite Aufgabenbereiche werden zentral und eigenverantwortlich in einem RLSB für alle anderen RLSB wahrgenommen. Die Aufgaben und jeweiligen Zuständigkeiten ergeben sich aus Anlage 2.
4.2 Landesweite Fachaufgaben
Landesweite Fachaufgaben zu schulfachlichen oder schulpsychologischen Themen sowie zu Aufgaben des Arbeitsschutzes werden zentral und eigenverantwortlich in den Dezernaten 2, 3, 4 und 5 sowie in den Stabsstellen AuG in einem RLSB wahrgenommen.