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Abschnitt 3 RLSBOrgRdErl - Organisatorische Gliederung

Bibliographie

Titel
Organisation der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung
Redaktionelle Abkürzung
RLSBOrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

3.1 Die organisatorische Gliederung der RLSB richtet sich nach dem Organigramm in der Anlage 1 dieses RdErl. Die RLSB gliedern sich danach in folgende Dezernate:

Dezernat Z-Zentrale Aufgaben,
Dezernat 1-Finanzen, Recht, Personal,
Dezernat 2-Grund-, Ober-, Haupt-, Real- und Förderschulen, Studienseminare für die Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen, Studienseminare für das Lehramt für Sonderpädagogik,
Dezernat 3-Allgemein bildende Gymnasien und Gesamtschulen, Studienseminare für das Lehramt an Gymnasien,
Dezernat 4-Berufliche Bildung, Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen,
Dezernat 5-Schulpsychologie.

Im RLSB Hannover wird darüber hinaus ein Dezernat Frühkindliche Bildung eingerichtet, welches Außenstellen in den RLSB Braunschweig, Lüneburg und Osnabrück (Standort Oldenburg [Oldenburg]) hat.

3.2 In folgenden Dezernaten werden durch MK für besondere Aufgabenbereiche Fachbereiche (FB) eingerichtet:

Dezernat Z (nur Lüneburg)-FB Anerkennungsverfahren für ausländische Bildungsabschlüsse;
Dezernat 1-FB Finanzen, Recht, Lehrendes Personal, Nichtlehrendes Personal, Umsatzbesteuerung der Schulen und Studienseminare (nur Osnabrück), Vorbereitungsdienst und Quereinstieg (nur Braunschweig);
Dezernat 2- FB Inklusive Bildung;
Dezernat Frühkindliche Bildung (nur Hannover)
- FB Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder (FB II NLJA), Finanzhilfe und Förderprogramme der Kindertagesbetreuung (FB III NLJA).

Die Dezernatsleitung 1 nimmt zugleich die Leitung eines FB wahr.

3.3 Nach § 8 Abs. 2 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit werden den jeweiligen Behördenleitungen der RLSB Stabsstellen für Arbeitsschutz und Gesundheitsmanagement für Schulen und Studienseminare (AuG) zugeordnet.

3.4 In jedem RLSB ist eine Chancen auf Rückkehr ermöglichen (CARE)-Beratungsstelle als Stabsstelle eingerichtet.

3.5 Die Gleichstellungsbeauftragten für das Behördenpersonal sowie für Schulen und Studienseminare sind direkt bei den Amtsleitungen angebunden.

3.6 Gemäß Nummer 6.3.1 ISLL wurde festgelegt, dass jedes RLSB eine Sicherheitsdomäne darstellt. Die jeweilige Behördenleitung trägt die Gesamtverantwortung. Durch diese ist eine Informationssicherheitsbeauftragte oder ein Informationssicherheitsbeauftragter zu benennen. Die weiteren Rechte und Pflichten ergeben sich aus den Nummern 6.6 und 6.7 der ISLL.

3.7 Nummer 3 des Bezugsbeschlusses i. V. m. der Anlage ist Grundlage für die Standorte der Außenstellen der jeweiligen RLSB.