§ 6 NElbtBRG - Besonderer Schutzzweck des Gebietsteils B
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über das Biosphärenreservat "Niedersächsische Elbtalaue" (NElbtBRG)
- Amtliche Abkürzung
- NElbtBRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28100
Besonderer Schutzzweck des Gebietsteils B ist die Erhaltung und Entwicklung
- 1.
der nutzungsgeprägten Kulturlandschaft im Hinblick auf
- a)
die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder die Nutzbarkeit der Naturgüter,
- b)
die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes,
- c)
ihre Bedeutung für die Erholung,
- 2.
naturnaher Standortverhältnisse, insbesondere im Hinblick auf den Boden sowie auf den Wasserhaushalt,
- 3.
charakteristischer Lebensräume und Lebensraumkomplexe, soweit der Schutzzweck nach § 4 Satz 2 Nrn. 3 bis 5 dies erfordert,
- 4.
charakteristischer Landschaftsbestandteile, soweit sie
- a)
als einzelne Naturschöpfungen für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von Bedeutung sind oder
- b)
das Landschaftsbild beleben oder gliedern, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts beitragen oder das Kleinklima verbessern oder schädliche Einwirkungen abwehren.