Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.04.1995 (aktuelle Fassung)

Anwendung der Richtlinien über die Selbstversicherung und die Fremdversicherung in der Niedersächsischen Landesverwaltung; Benutzung von Sportanlagen der Hochschulen des Landes durch Hochschulsportteilnehmer, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind

Bibliographie

Titel
Anwendung der Richtlinien über die Selbstversicherung und die Fremdversicherung in der Niedersächsischen Landesverwaltung; Benutzung von Sportanlagen der Hochschulen des Landes durch Hochschulsportteilnehmer, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind
Redaktionelle Abkürzung
VNdsLVwSpa,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64000030006150

RdErl. d. MWK v. 2.2.1995 - 405.1-04 019 -

Vom 2. Februar 1995 (Nds. MBl. S. 425)

- VORIS 64000 03 00 06 150 -

Zum Ausschluß des Haftungsrisikos bei Benutzung der Sportanlagen der Universitäten und Hochschulen durch Hochschulsportteilnehmer, die nicht Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, bestimme ich folgendes: