Abschnitt 1 HMuPFördErl 2025 - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK
- Redaktionelle Abkürzung
- HMuPFördErl 2025,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22160
1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für die Durchführung von Projekten zur Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen.
1.2 Das Programm HAUPTSACHE:MUSIK ist die musikpädagogische Säule des Musiklandes Niedersachsen. HAUPTSACHE:MUSIK trägt zur kulturellen Bildung bei und unterstützt Schülerinnen und Schüler darin, ein Bewusstsein für kulturelle Traditionen, Vielfalt und nationale Identitäten zu entwickeln. Musikalische Projekte tragen zur Persönlichkeitsentwicklung, sozialen Integration und Inklusion bei. Durch gemeinschaftliche musikalische Erlebnisse werden das soziale Miteinander und der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt. HAUPTSACHE:MUSIK versteht sich als ganzheitliche Bildung.
Ziel ist es, wirkungsvolle Impulse zur Profilierung und Qualitätssteigerung niedersächsischer Schulen und Kindertagesstätten zu geben. Mit der Gewährung von Zuwendungen aus diesem Programm sollen Kinder und Jugendliche erfahrungsnah zur Teilhabe an Musikkultur motiviert werden. Kulturelle Aktionen, Projekte und Programme sollen zur Vernetzung mit verschiedenartigen kulturellen Einrichtungen anregen.
1.3 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 7 des Erl. vom 7. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 464)