Abschnitt 2 HMuPFördErl 2025 - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK
- Redaktionelle Abkürzung
- HMuPFördErl 2025,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22160
Gefördert werden grundsätzlich überregionale, innovative und institutionsverbindende Projekte in ganz Niedersachsen mit einer Laufzeit von einem Jahr, nur in begründeten Ausnahmefällen von maximal zwei Jahren, zur Entwicklung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Schulen und Kindertagesstätten. Die Projekte können von der Breitenförderung, z. B. dem Klassenmusizierunterricht, bis hin zur Begabungsförderung reichen und in fachlicher Kooperation zwischen der schulischen Musikpädagogik und außerschulischen Institutionen erfolgen. Zuwendungsfähig sind auch Fortbildungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Projekte mit der in Satz 1 genannten Zielgruppe durchführen.
Wünschenswert ist, die Kooperationsprojekte in bestehende musikpädagogische Netzwerke einzubinden, z. B. die regionalen Kontaktstellen Musik, um Synergieeffekte zu nutzen und herzustellen zu können.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 7 des Erl. vom 7. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 464)