Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2025 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 4 HMuPFördErl 2025 - Bewilligungsvoraussetzungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen des Programms HAUPTSACHE:MUSIK
Redaktionelle Abkürzung
HMuPFördErl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22160

Zur Durchführung der Projekte sind qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen. In erster Linie sollen staatlich geprüfte Musikpädagoginnen und Musikpädagogen, Musiklehrerinnen und Musiklehrer eingesetzt werden. Insbesondere Lehrkräfte an Musikschulen und Mitglieder des "Deutschen Tonkünstlerverbandes" erfüllen diese Voraussetzungen. Darüber hinaus kommen auch vom Landesmusikrat lizenzierte Übungsleiterinnen und Übungsleiter in Betracht.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 7 des Erl. vom 7. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 464)