§ 3 DVO-NBildUG
Bibliographie
- Titel
- Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes (DVO-NBildUG)
- Amtliche Abkürzung
- DVO-NBildUG
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22450020100000
Bei einer Studienreise im Sinne von § 11 Abs. 5 NBildUG kann Bildungsarbeit bei beiden dort genannten Institutionen und bei unterschiedlichen Stellen durchgeführt werden.