Abschnitt 4 FRL Mehrlinge-Erl - Leistungsvoraussetzungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Übernahme einer Ehrenpatenschaft bei Mehrlingen durch die Niedersächsische Sozialministerin oder den Niedersächsischen Sozialminister in Verbindung mit der Gewährung einer Förderung für Familien mit Mehrlingen (Richtlinie Förderung Mehrlinge)
- Redaktionelle Abkürzung
- FRL Mehrlinge-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21147
4.1 Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger müssen zum Zeitpunkt der Geburt der Mehrlinge bzw. zum Zeitpunkt der Einschulung ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben und mit den Mehrlingen in einem Haushalt leben.
4.2 Die Leistung ist einkommensunabhängig.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. vom 17. November 2022 (Nds. MBl. S. 1693)