Abschnitt 5 FRL Mehrlinge-Erl - Art, Umfang, Höhe der Leistung, Verhältnis zu anderen Sozialleistungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Übernahme einer Ehrenpatenschaft bei Mehrlingen durch die Niedersächsische Sozialministerin oder den Niedersächsischen Sozialminister in Verbindung mit der Gewährung einer Förderung für Familien mit Mehrlingen (Richtlinie Förderung Mehrlinge)
- Redaktionelle Abkürzung
- FRL Mehrlinge-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21147
5.1 Die aufgrund der Ehrenpatenschaft zu gewährende Leistung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
5.2 Der Zuschuss wird in zwei Teilbeträgen zu je 250 EUR pro Mehrling gewährt. Der erste Teilbetrag wird aus Anlass der Geburt der Mehrlinge, der zweite aus Anlass der Einschulung gewährt.
5.3 Der Zuschuss wird nur an ein Elternteil bzw. eine Sorgeberechtigte oder einen Sorgeberechtigten gewährt.
5.4 Der Zuschuss ist eine zweckgebundene Leistung i. S. der Nummer 1.2 und dient insoweit nicht dem gleichen Zweck, wie die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. vom 17. November 2022 (Nds. MBl. S. 1693)