Anlage 1 UZuwHARdErl - Verwarngeldkatalog für den Nationalpark "Niedersächsisches Wattenmeer"
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien für die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen des Umweltschutzes
- Redaktionelle Abkürzung
- UZuwHARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28000
(zu Teil V)
1. Allgemeines
Bezüglich der allgemeinen Voraussetzungen zur Erteilung einer Verwarnung wird auf Teil I (Allgemeiner Teil) Nr. 3.2 verwiesen.
2. Verwarngelder in der Ruhezone und Zwischenzone
Nr. | Zuwiderhandlung | Verwarngeld (in EUR) |
---|---|---|
1. | Störung der Ruhe der Natur durch Lärm oder auf andere Weise | 10 - 35 |
2. | Störung wild lebender Tiere, z.B. durch Aufsuchen an ihren Nist-, Brut-, Äsungs-, Wohn- oder Zufluchtstätten, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen | 10 - 35 |
3. | Hunde unangeleint laufen lassen | 10 - 35 |
4. | Auf anderen als den dafür festgelegten Plätzen Feuer anzünden oder unterhalten | 35 |
5. | Drachen (einschließlich Drachen für Buggy-Kites und Surf-Kites), Modellflugzeuge oder andere Kleinflugkörper fliegen lassen, Ballons starten oder außerhalb der Wege ferngesteuerte Geräte betreiben | 10 - 35 |
6. | Unzulässiges Betreten oder Befahren abseits der dafür zugelassenen Wege, Flächen und Routen | |
6.1 | in der Ruhezone | 35 |
6.2 | in der Zwischenzone | 20 - 35 |
6.3 | mit motorisierten Fahrzeugen | 35 |
7. | Abstellen von Wohnwagen in der Zwischenzone | 35 |
3. Verwarngelder in der Erholungszone
Nr. | Zuwiderhandlung | Verwarngeld (in EUR) |
---|---|---|
8. | Aufstellen von Campingzelten oder Wohnwagen | 10 - 35 |
9. | Durchführung lärmintensiver Veranstaltungen | 10 - 25 |
10. | Fahren am Strand mit Strandbuggis oder ähnlichen motorisierten Freizeitfahrzeugen | 10 - 25 |
11. | Errichtung baulicher Anlagen entgegen § 15 Abs. 2 Nr. 4 NWattNPG | 10 - 35 |
12. | Verstoß gegen eine Einzelanordnung zur Beschränkung der Nutzung | 20 |