Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.11.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 ÖSPMBRdErl - Qualifikation

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an öffentlichen Schulen
Redaktionelle Abkürzung
ÖSPMBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sollen über eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Sozial- und Erziehungsdienst oder über die für die jeweilige Aufgabenwahrnehmung notwendige Qualifikation verfügen. Bei gleichwertigen Fähigkeiten und Erfahrungen ist im Wege einer Einzelfallprüfung festzustellen, dass entsprechende Tätigkeiten ausgeübt werden können.

Bestehen Zweifel, ob gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen vorliegen, ist vor der Einstellung dem Niedersächsischen Kultusministerium (MK) zu berichten.

Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit anderen Qualifikationen können bei nachgewiesenem Bedarf für entsprechende Tätigkeiten eingesetzt werden.

Außer Kraft am 31. Dezember 2024 durch Nummer 10 des Runderlasses vom 1. Juli 2019 (SVBl. S. 344)