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Abschnitt 12 BüRL-RdErl - Laufzeit der Bürgschaft

Bibliographie

Titel
Allgemeine Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BüRL-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
77000

Die Laufzeit der Bürgschaft ist dem Verwendungszweck des Kredits und der Leistungsfähigkeit der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers anzupassen.