Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.06.1957 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 AAVRdErl

Bibliographie

Titel
Amtlicher Verkehr in das Ausland und mit ausländischen Dienststellen im Inlande.
Redaktionelle Abkürzung
AAVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21052000000001

1.
Schriftverkehr mit Deutschen im Auslande.

Mit Deutschen im Auslande ist ein unmittelbarer Schriftverkehr zulässig. Handelt es sich jedoch um grundsätzliche Fragen allgemeiner Bedeutung oder um politische Fragen, so ist die Anfrage oder der Bescheid der sachlich zuständigen obersten Landesbehörde auf dem Dienstwege vorzulegen.