Abschnitt 1 AAVRdErl
Bibliographie
- Titel
- Amtlicher Verkehr in das Ausland und mit ausländischen Dienststellen im Inlande.
- Redaktionelle Abkürzung
- AAVRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21052000000001
1.
Schriftverkehr mit Deutschen im Auslande.
Mit Deutschen im Auslande ist ein unmittelbarer Schriftverkehr zulässig. Handelt es sich jedoch um grundsätzliche Fragen allgemeiner Bedeutung oder um politische Fragen, so ist die Anfrage oder der Bescheid der sachlich zuständigen obersten Landesbehörde auf dem Dienstwege vorzulegen.