Abschnitt 3 AbiTRERdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Zum Einsatz von Taschenrechnern oder digitalen Endgeräten mit vergleichbarer Software im Abitur, im Sekundarbereich II der allgemein bildenden Schulen, im beruflichen Gymnasium sowie im Sekundarbereich I des Gymnasiums, des Gymnasialzweigs der Kooperativen Gesamtschule und im gymnasialen Angebot der Oberschule
- Redaktionelle Abkürzung
- AbiTRERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Dieser RdErl. tritt am 1.1.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 3 des Runderlasses vom 1. Januar 2022 (SVBl. S. 10)