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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 7 GestDErl - Erfolgreicher Abschluss der Qualifizierung

Bibliographie

Titel
Gestütdienst des Landes Niedersachsen; Qualifizierung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NLVO
Redaktionelle Abkürzung
GestDErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411

Nach dem vollständigen Absolvieren des Qualifizierungsplans (Nummer 3.1) wird der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierung durch die Qualifizierungsleitung schriftlich festgestellt und der Beamtin oder dem Beamten schriftlich bekannt gegeben, dass sie oder er die Qualifizierung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 NLVO erfolgreich abgeschlossen hat.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 8. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1656)