Anlage HWSKLARARdErl 2023-2027 - Auswahlkriterien
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland in der Förderperiode 2023-2027 (HWS KLARA)
- Redaktionelle Abkürzung
- HWSKLARARdErl 2023-2027,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
1. Fachliche Kriterien
Mit den Kriterien dieses Abschnittes soll die Förderwürdigkeit und Dringlichkeit der Vorhaben eingeschätzt werden können.
Kriterium | Bewertung | |
---|---|---|
1.1 | räumliche Lage des Vorhabens | |
Das Vorhaben bezieht sich auf Hochwasserschutz für ein Risikogebiet gemäß § 73 WHG (EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie [HWRM-RL]). | ||
☐ | trifft zu | 5 Punkte |
☐ | trifft nicht zu | 0 Punkte |
Maßgeblich sind die Hochwassergefahren- und Risikokarten gemäß § 74 WHG für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100). | ||
1.2 | Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum bei Vorhaben vor oder in der Planungsphase | |
Das überschlägig ermittelte Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum wird eingeschätzt als | ||
☐ | hoch | 10 Punkte |
☐ | mittel | 5 Punkte |
☐ | gering | 1 Punkt |
☐ | Das Vorhaben ist keine ausschließliche Planung. | 0 Punkte |
1.3 | Notwendigkeit der Planung und Beratung | |
Beratung und konzeptionelle Überlegungen durch die Fachbehörde sind in besonderem Maße zusätzlich notwendig. | ||
☐ | trifft zu | 5 Punkte |
☐ | trifft nicht zu | 0 Punkte |
1.4 | laufende Planungen (vorhandene Planungsgrundlagen) | |
Grundlagenermittlung und Vorplanung (HOAI, Leistungsphasen 1 und 2) und/oder eine Machbarkeitsstudie und Voruntersuchungen liegen bereits vor. | ||
☐ | trifft zu | 4 Punkte |
☐ | trifft nicht zu | 0 Punkte |
1.5 | laufende Bauvorhaben | |
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen weiteren Abschnitt eines Vorhabens. | ||
☐ | trifft zu | 5 Punkte |
☐ | trifft nicht zu | 0 Punkte |
1.6 | Nutzen-Kosten-Relation bei Bauvorhaben zur Umsetzung | |
Die Relation der Baukosten zum Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum ist | ||
☐ | hoch | 10 Punkte |
☐ | mittel | 5 Punkte |
☐ | gering | 1 Punkt |
☐ | Es handelt sich nicht um die Durchführung eines Bauvorhabens. | 0 Punkte |
1.7 | Fehlhöhen des Deiches im Bestick | |
Es sind Fehlhöhen im Bestick der Hochwasserschutzanlage vorhanden | ||
☐ | in Höhe von mehr als 90 cm | 5 Punkte |
☐ | in Höhe von bis zu 90 cm | 4 Punkte |
☐ | in Höhe von bis zu 70 cm | 3 Punkte |
☐ | in Höhe von bis zu 50 cm | 2 Punkte |
Die Auswirkungen der Fehlhöhe erhöhen die Dringlichkeit. | ||
☐ | trifft in besonders hohem Maße zu | 5 Punkte |
☐ | trifft in hohem Maße zu | 4 Punkte |
☐ | trifft zu | 3 Punkte |
☐ | trifft weniger zu | 2 Punkte |
☐ | trifft nicht zu | 0 Punkte |
1.8 | Mängel an Hochwasserschutzanlagen (z. B. Deichkörpern) | |
Die Sicherheit des Bauwerks ist | ||
☐ | nicht ausreichend (Dichtung, Böschungsneigung, Kronenbreite, fehlende Berme, Deichverteidigungsweg etc.) | 5 Punkte |
☐ | ausreichend | 0 Punkte |
Die vorhandenen Mängel erhöhen die Dringlichkeit. | ||
☐ | trifft in besonders hohem Maße zu | 5 Punkte |
☐ | trifft in hohem Maße zu | 4 Punkte |
☐ | trifft zu | 3 Punkte |
☐ | trifft weniger zu | 2 Punkte |
☐ | trifft nicht zu | 0 Punkte |
1.9 | Neubau von Hochwasserschutzanlagen | |
Der Neubau von Schutzanlagen ist aufgrund der vorhandenen Hochwassergefahr und der identifizierten Schadenspotenziale erforderlich. | ||
☐ | trifft in besonders hohem Maße zu | 10 Punkte |
☐ | trifft in hohem Maße zu | 7 Punkte |
☐ | trifft zu | 5 Punkte |
☐ | trifft weniger zu | 2 Punkte |
☐ | trifft nicht zu | 0 Punkte |
1.10 | Wirkung auf das Überschwemmungsgebiet | |
Das Vorhaben bewirkt eine Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten, z. B. bei Deichrückverlegungen. | ||
☐ | trifft in besonders hohem Maße zu | 25 Punkte |
☐ | trifft zu | 15 Punkte |
☐ | trifft nicht zu | 0 Punkte |
1.11 | Grundinstandsetzung vorhandener Schöpfwerke einschließlich der dazugehörigen technischen Anlagen | |
Die Funktion des Schöpfwerkes ist | ||
☐ | nicht sichergestellt (z. B. Pumpleistung) | 10 Punkte |
☐ | teilweise nicht sichergestellt (z. B. Automatisierung, Energieeinsparung) | 5 Punkte |
☐ | ausreichend | 0 Punkte |
☐ | Einbau von fischschonenden Pumpen | 5 Punkte |
Der vorhandene Mangel erhöht die Dringlichkeit. | ||
☐ | trifft in besonders hohem Maße zu | 5 Punkte |
☐ | trifft in hohem Maße zu | 4 Punkte |
☐ | trifft zu | 3 Punkte |
☐ | trifft weniger zu | 2 Punkte |
☐ | trifft nicht zu | 0 Punkte |
1.12 | Pilotvorhaben | |
Das Vorhaben ist von hoher fachlicher Bedeutung (außerordentlich, Pilotcharakter, Erprobung etc.). | ||
☐ | trifft zu | 10 Punkte |
☐ | trifft nicht zu | 0 Punkte |
1.13 | Förderung nur mit ELER-Fördermitteln | |
Das Vorhaben dient insbesondere der Sicherung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials wie die Grundinstandsetzung von Schöpfwerken und Hochwasserschutzvorhaben mit einem Schutzgrad kleiner als HQ100 und wird ausschließlich mit ELER-Mitteln gefördert. | ||
☐ | trifft zu | 5 Punkte |
☐ | trifft nicht zu | 0 Punkte |
Hinweis: Bei der Förderung mit ELER-Mitteln finden, soweit keine Kofinanzierungsmittel mehr aus der GAK in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, die ausschließlich mit ELER-Mitteln geförderten Vorhaben entsprechend dem Ranking und der Verfügbarkeit der ELER-Mittel Berücksichtigung. |
2. Zusätzliche Kriterien zur Erhöhung der fachlichen Priorität und der Förderquote
Sofern die Erfüllung dieser Kriterien ein übergeordnetes wasserwirtschaftliches Interesse bescheinigt, wird dies durch Zusatzpunkte gewürdigt. Ein übergeordnetes Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn das Vorhaben positive Synergieeffekte für die Erreichung der Ziele anderer Förderrichtlinien des Landes hat. Somit kann das Vorhaben eine höhere Priorität erlangen. Sofern das Vorhaben neben dem übergeordneten Interesse auch einen besonderen Vorteil für den Unterlieger hat, besteht die Möglichkeit nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel die Förderquote auf bis zu 80 % zu erhöhen.
Kriterium | Bewertung | |
---|---|---|
2.1 | übergeordnetes Interesse (Synergieeffekte) | |
Synergieeffekte für | ||
☐ | Fließgewässerentwicklung | |
☐ | Landschaftswerte (z. B. Auenmanagement) | |
☐ | Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten | je 5 Punkte |
☐ | multifunktional bei Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren (z. B. Trinkwasserspeicher, Grundwasseranreicherung) | |
☐ | Sonstiges (z. B. Strategie Niedersachsens oder des Bundes) | |
☐ | keine Synergieeffekte. | 0 Punkte |
2.2 | Vorteil für die Unterlieger oder Oberlieger | |
☐ | Der Zusammenschluss von mehreren Kommunen und/oder Deichverbänden (auf dem Gebiet mehrerer Kommunen) unterstützt die einzugsgebietsbezogene Betrachtung und bindet die Interessen von Ober- und Unterliegern ein. Dadurch wird ein übergeordnetes Interesse dokumentiert und besondere Vorteile der Unterlieger können durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen herausgestellt werden. | je 5 Punkte |
☐ | Einzelvorhaben mit einem besonderen Vorteil für die Unterlieger | |
☐ | Einzelvorhaben mit einem besonderen Vorteil für die Oberlieger |
3. Bewertungszusammenstellung
Höchstpunktzahl Block 1 | 124 |
---|---|
Höchstpunktzahl Block 2 | 40 |
Mindestpunktzahl (Schwellenwert) | 20 |
erreichte Punktzahl: Block 1 "Fachliche Kriterien" Block 2 "Zusätzliche Kriterien zur Erhöhung der fachlichen Priorität und der Förderquote" | |
erreichte Gesamtpunktzahl |
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.2 des RdErl. vom 29. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 495)