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  • ab 29.10.2024 (aktuelle Fassung)

Anlage HWSKLARARdErl 2023-2027 - Auswahlkriterien

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben des Hochwasserschutzes im Binnenland in der Förderperiode 2023-2027 (HWS KLARA)
Redaktionelle Abkürzung
HWSKLARARdErl 2023-2027,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

1. Fachliche Kriterien

Mit den Kriterien dieses Abschnittes soll die Förderwürdigkeit und Dringlichkeit der Vorhaben eingeschätzt werden können.

KriteriumBewertung
1.1räumliche Lage des Vorhabens
Das Vorhaben bezieht sich auf Hochwasserschutz für ein Risikogebiet gemäß § 73 WHG (EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie [HWRM-RL]).
trifft zu5 Punkte
trifft nicht zu0 Punkte
Maßgeblich sind die Hochwassergefahren- und Risikokarten gemäß § 74 WHG für Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100).
1.2Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum bei Vorhaben vor oder in der Planungsphase
Das überschlägig ermittelte Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum wird eingeschätzt als
hoch10 Punkte
mittel5 Punkte
gering1 Punkt
Das Vorhaben ist keine ausschließliche Planung.0 Punkte
1.3Notwendigkeit der Planung und Beratung
Beratung und konzeptionelle Überlegungen durch die Fachbehörde sind in besonderem Maße zusätzlich notwendig.
trifft zu5 Punkte
trifft nicht zu0 Punkte
1.4laufende Planungen (vorhandene Planungsgrundlagen)
Grundlagenermittlung und Vorplanung (HOAI, Leistungsphasen 1 und 2) und/oder eine Machbarkeitsstudie und Voruntersuchungen liegen bereits vor.
trifft zu4 Punkte
trifft nicht zu0 Punkte
1.5laufende Bauvorhaben
Bei dem beantragten Vorhaben handelt es sich um einen weiteren Abschnitt eines Vorhabens.
trifft zu5 Punkte
trifft nicht zu0 Punkte
1.6Nutzen-Kosten-Relation bei Bauvorhaben zur Umsetzung
Die Relation der Baukosten zum Schadenspotenzial im zu schützenden Untersuchungsraum ist
hoch10 Punkte
mittel5 Punkte
gering1 Punkt
Es handelt sich nicht um die Durchführung eines Bauvorhabens.0 Punkte
1.7Fehlhöhen des Deiches im Bestick
Es sind Fehlhöhen im Bestick der Hochwasserschutzanlage vorhanden
in Höhe von mehr als 90 cm5 Punkte
in Höhe von bis zu 90 cm4 Punkte
in Höhe von bis zu 70 cm3 Punkte
in Höhe von bis zu 50 cm2 Punkte
Die Auswirkungen der Fehlhöhe erhöhen die Dringlichkeit.
trifft in besonders hohem Maße zu5 Punkte
trifft in hohem Maße zu4 Punkte
trifft zu3 Punkte
trifft weniger zu2 Punkte
trifft nicht zu0 Punkte
1.8Mängel an Hochwasserschutzanlagen (z. B. Deichkörpern)
Die Sicherheit des Bauwerks ist
nicht ausreichend (Dichtung, Böschungsneigung, Kronenbreite, fehlende Berme, Deichverteidigungsweg etc.)5 Punkte
ausreichend0 Punkte
Die vorhandenen Mängel erhöhen die Dringlichkeit.
trifft in besonders hohem Maße zu5 Punkte
trifft in hohem Maße zu4 Punkte
trifft zu3 Punkte
trifft weniger zu2 Punkte
trifft nicht zu0 Punkte
1.9Neubau von Hochwasserschutzanlagen
Der Neubau von Schutzanlagen ist aufgrund der vorhandenen Hochwassergefahr und der identifizierten Schadenspotenziale erforderlich.
trifft in besonders hohem Maße zu10 Punkte
trifft in hohem Maße zu7 Punkte
trifft zu5 Punkte
trifft weniger zu2 Punkte
trifft nicht zu0 Punkte
1.10Wirkung auf das Überschwemmungsgebiet
Das Vorhaben bewirkt eine Wiedergewinnung von Überschwemmungsgebieten, z. B. bei Deichrückverlegungen.
trifft in besonders hohem Maße zu25 Punkte
trifft zu15 Punkte
trifft nicht zu0 Punkte
1.11Grundinstandsetzung vorhandener Schöpfwerke einschließlich der dazugehörigen technischen Anlagen
Die Funktion des Schöpfwerkes ist
nicht sichergestellt (z. B. Pumpleistung)10 Punkte
teilweise nicht sichergestellt (z. B. Automatisierung, Energieeinsparung)5 Punkte
ausreichend0 Punkte
Einbau von fischschonenden Pumpen5 Punkte
Der vorhandene Mangel erhöht die Dringlichkeit.
trifft in besonders hohem Maße zu5 Punkte
trifft in hohem Maße zu4 Punkte
trifft zu3 Punkte
trifft weniger zu2 Punkte
trifft nicht zu0 Punkte
1.12Pilotvorhaben
Das Vorhaben ist von hoher fachlicher Bedeutung (außerordentlich, Pilotcharakter, Erprobung etc.).
trifft zu10 Punkte
trifft nicht zu0 Punkte
1.13Förderung nur mit ELER-Fördermitteln
Das Vorhaben dient insbesondere der Sicherung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials wie die Grundinstandsetzung von Schöpfwerken und Hochwasserschutzvorhaben mit einem Schutzgrad kleiner als HQ100 und wird ausschließlich mit ELER-Mitteln gefördert.
trifft zu5 Punkte
trifft nicht zu0 Punkte
Hinweis: Bei der Förderung mit ELER-Mitteln finden, soweit keine Kofinanzierungsmittel mehr aus der GAK in diesem Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, die ausschließlich mit ELER-Mitteln geförderten Vorhaben entsprechend dem Ranking und der Verfügbarkeit der ELER-Mittel Berücksichtigung.

2. Zusätzliche Kriterien zur Erhöhung der fachlichen Priorität und der Förderquote

Sofern die Erfüllung dieser Kriterien ein übergeordnetes wasserwirtschaftliches Interesse bescheinigt, wird dies durch Zusatzpunkte gewürdigt. Ein übergeordnetes Interesse ist insbesondere dann gegeben, wenn das Vorhaben positive Synergieeffekte für die Erreichung der Ziele anderer Förderrichtlinien des Landes hat. Somit kann das Vorhaben eine höhere Priorität erlangen. Sofern das Vorhaben neben dem übergeordneten Interesse auch einen besonderen Vorteil für den Unterlieger hat, besteht die Möglichkeit nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel die Förderquote auf bis zu 80 % zu erhöhen.

KriteriumBewertung
2.1übergeordnetes Interesse (Synergieeffekte)
Synergieeffekte für
Fließgewässerentwicklung
Landschaftswerte (z. B. Auenmanagement)
Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Artenje 5 Punkte
multifunktional bei Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren (z. B. Trinkwasserspeicher, Grundwasseranreicherung)
Sonstiges (z. B. Strategie Niedersachsens oder des Bundes)
keine Synergieeffekte.0 Punkte
2.2Vorteil für die Unterlieger oder Oberlieger
Der Zusammenschluss von mehreren Kommunen und/oder Deichverbänden (auf dem Gebiet mehrerer Kommunen) unterstützt die einzugsgebietsbezogene Betrachtung und bindet die Interessen von Ober- und Unterliegern ein. Dadurch wird ein übergeordnetes Interesse dokumentiert und besondere Vorteile der Unterlieger können durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen herausgestellt werden.je 5 Punkte
Einzelvorhaben mit einem besonderen Vorteil für die Unterlieger
Einzelvorhaben mit einem besonderen Vorteil für die Oberlieger

3. Bewertungszusammenstellung

Höchstpunktzahl Block 1124
Höchstpunktzahl Block 240
Mindestpunktzahl (Schwellenwert)20
erreichte Punktzahl:
Block 1 "Fachliche Kriterien"
Block 2 "Zusätzliche Kriterien zur Erhöhung der fachlichen Priorität und der Förderquote"
erreichte Gesamtpunktzahl

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8.2 des RdErl. vom 29. Oktober 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 495)