Abschnitt 14 WFB - Eigenleistungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)
- Amtliche Abkürzung
- WFB
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 23400
Als Eigenleistungen kommen insbesondere eigene Geldmittel und der Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks in Betracht. Eigenleistungen sind angemessen, wenn sie mindestens 25 % der Gesamtkosten betragen. Die Bewilligungsstelle kann nach Maßgabe des Bezugserlasses insbesondere unter bankwirtschaftlichen Gesichtspunkten eine geringere Eigenleistung zulassen, jedoch nicht weniger als 15 % der Gesamtkosten.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 71 des RdErl. i.d.F. vom 2. November 2021 (Nds. MBl. S. 1696)