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Abschnitt 14 WFB - Eigenleistungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)
Amtliche Abkürzung
WFB
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400

Als Eigenleistungen kommen insbesondere eigene Geldmittel und der Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks in Betracht. Eigenleistungen sind angemessen, wenn sie mindestens 25 % der Gesamtkosten betragen. Die Bewilligungsstelle kann nach Maßgabe des Bezugserlasses insbesondere unter bankwirtschaftlichen Gesichtspunkten eine geringere Eigenleistung zulassen, jedoch nicht weniger als 15 % der Gesamtkosten.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 71 des RdErl. i.d.F. vom 2. November 2021 (Nds. MBl. S. 1696)