Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 24.11.2021 (aktuelle Fassung)

Anlage BüEFördErl - Maßnahmen zur Digitalisierung

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements
Redaktionelle Abkürzung
BüEFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

A. Verpflichtende Maßnahmen:

  1. a)

    Erarbeitung und Veröffentlichung eines eigenen Internetauftritts,

  2. b)

    Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung,

  3. c)

    Schaffung eines digitalen Arbeitsplatzes (PC, Video-Konferenzen),

  4. d)

    digitale Gewinnung sowohl eigenen Personals als auch von Ehrenamtlichen,

  5. e)

    digitale Netzwerkarbeit (z. B. Aufbau von und Teilnahme an Internetforen zum gemeinsamen Austausch),

  6. f)

    nur Freiwilligenagenturen: Darstellung digitaler Angebote von Engagementmöglichkeiten,

  7. g)

    nur LAGFA Niedersachsen: landesweite Darstellung örtlicher Engagementmöglichkeiten auf dem eigenen Internetauftritt.

B. Optionale Maßnahmen, insbesondere:

  1. a)

    Schaffung eines Angebots zur Förderung und Weitergabe digitaler Kompetenzen bei unterschiedlichen Zielgruppen,

  2. b)

    Weiterentwicklung der Freiwilligenagentur zu einem Kompetenzzentrum,

  3. c)

    Erstellung eines Online-Spendenkontos (Crowdfunding, Fundraising),

  4. d)

    Nutzung sozialer Medien zu Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und zur Organisation von Maßnahmen (z. B. zusammen mit Nachbarschaftshilfen u. Ä.),

  5. e)

    Einrichtung von oder Zusammenarbeit mit Leihstellen zur Bereitstellung von digitalen Medien (Tablets, Smartphones, Laptops u. a.),

  6. f)

    Durchführung digitaler Umfragen im Bereich Bürgerschaftliches Engagement,

  7. g)

    Schaffung von Plattformen zur Vernetzung von Ehrenamtlichen (z. B. per App),

  8. h)

    Nutzung von Netzwerkanwendungen, die bei räumlicher Distanz der Teammitglieder eine Zusammenarbeit unterstützen (sog. Collaboration Tools),

  9. i)

    Einführung einer e-Akte,

  10. j)

    Einsatz eines Online-Marketings (z. B. Aufnahme und Upload von Image-Filmen),

  11. k)

    Durchführung digitaler Recherche zur Akquise von Projektmitteln,

  12. l)

    Einführung eines gemeinsamen Corporate Identity (CI), organisiert durch die LAGFA Niedersachsen,

  13. m)

    Einsatz digitaler Termin- und Veranstaltungsorganisation (Digitaler Veranstaltungskalender, Online-Terminvergabe),

  14. n)

    Organisation und/oder Unterstützung von Computerkursen,

  15. o)

    Beratung von ehrenamtsbezogenen Einrichtungen zu digitalen Fragestellungen.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 Satz 1 des Erlasses vom 10. November 2021 (Nds. MBl. S. 1733)