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  • ab 24.11.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 8 BüEFördErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements
Redaktionelle Abkürzung
BüEFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Dieser Erl. tritt am 24.11.2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft. Nummer 5.1.2 tritt am 1.1.2023 in Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 Satz 1 des Erlasses vom 10. November 2021 (Nds. MBl. S. 1733)

An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie