Anlage BüEFördErl - Maßnahmen zur Digitalisierung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements
- Redaktionelle Abkürzung
- BüEFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
A. Verpflichtende Maßnahmen:
- a)
Erarbeitung und Veröffentlichung eines eigenen Internetauftritts,
- b)
Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung,
- c)
Schaffung eines digitalen Arbeitsplatzes (PC, Video-Konferenzen),
- d)
digitale Gewinnung sowohl eigenen Personals als auch von Ehrenamtlichen,
- e)
digitale Netzwerkarbeit (z. B. Aufbau von und Teilnahme an Internetforen zum gemeinsamen Austausch),
- f)
nur Freiwilligenagenturen: Darstellung digitaler Angebote von Engagementmöglichkeiten,
- g)
nur LAGFA Niedersachsen: landesweite Darstellung örtlicher Engagementmöglichkeiten auf dem eigenen Internetauftritt.
B. Optionale Maßnahmen, insbesondere:
- a)
Schaffung eines Angebots zur Förderung und Weitergabe digitaler Kompetenzen bei unterschiedlichen Zielgruppen,
- b)
Weiterentwicklung der Freiwilligenagentur zu einem Kompetenzzentrum,
- c)
Erstellung eines Online-Spendenkontos (Crowdfunding, Fundraising),
- d)
Nutzung sozialer Medien zu Fragen der Öffentlichkeitsarbeit und zur Organisation von Maßnahmen (z. B. zusammen mit Nachbarschaftshilfen u. Ä.),
- e)
Einrichtung von oder Zusammenarbeit mit Leihstellen zur Bereitstellung von digitalen Medien (Tablets, Smartphones, Laptops u. a.),
- f)
Durchführung digitaler Umfragen im Bereich Bürgerschaftliches Engagement,
- g)
Schaffung von Plattformen zur Vernetzung von Ehrenamtlichen (z. B. per App),
- h)
Nutzung von Netzwerkanwendungen, die bei räumlicher Distanz der Teammitglieder eine Zusammenarbeit unterstützen (sog. Collaboration Tools),
- i)
Einführung einer e-Akte,
- j)
Einsatz eines Online-Marketings (z. B. Aufnahme und Upload von Image-Filmen),
- k)
Durchführung digitaler Recherche zur Akquise von Projektmitteln,
- l)
Einführung eines gemeinsamen Corporate Identity (CI), organisiert durch die LAGFA Niedersachsen,
- m)
Einsatz digitaler Termin- und Veranstaltungsorganisation (Digitaler Veranstaltungskalender, Online-Terminvergabe),
- n)
Organisation und/oder Unterstützung von Computerkursen,
- o)
Beratung von ehrenamtsbezogenen Einrichtungen zu digitalen Fragestellungen.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 Satz 1 des Erlasses vom 10. November 2021 (Nds. MBl. S. 1733)