Abschnitt 6 BüEFördErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements
- Redaktionelle Abkürzung
- BüEFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
Die Erreichung der Förderziele wird nach drei Jahren durch das MS evaluiert. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, hieran mitzuwirken.
Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 Satz 1 des Erlasses vom 10. November 2021 (Nds. MBl. S. 1733)