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Art. 9 ÖLStV - Inkrafttreten (1)

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des Ökologischen Landbaus
Redaktionelle Abkürzung
ÖLStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78680

Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsgemäß zuständigen Organe der vertragschließenden Länder am 1. Januar 2022 in Kraft, sofern bis zu diesem Zeitpunkt alle Ratifikationsurkunden bei der Niedersächsischen Staatskanzlei hinterlegt sind, anderenfalls mit Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde bei der Niedersächsischen Staatskanzlei.

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des Ökologischen Landbaus

Vom 11. Januar 2022 (Nds. GVBl. S. 8)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des Ökologischen Landbaus vom 16. Dezember 2021 (Nds. GVBl. S. 908) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 9 am 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist.

Bremen, den 18. November 2021
Für die Freie Hansestadt Bremen

Maike  S c h a e f e r
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau

Hannover, den 26. November 2021
Für das Land Niedersachsen

Barbara  O t t e - K i n a s t
Die Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz