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Art. 1 ÖLStV - Übertragung von Aufgaben

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich des Ökologischen Landbaus
Redaktionelle Abkürzung
ÖLStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78680

1Die Freie Hansestadt Bremen überträgt dem Land Niedersachsen die Wahrnehmung aller landesbehördlichen Aufgaben auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus, soweit sich nicht aus Satz 3 etwas anderes ergibt. 2Übertragen werden insbesondere:

  1. 1.

    Fachaufsicht über die Öko-Kontrollstellen (Audits, Kontrollbegleitungen, Dokumentenkontrolle, Mitteilungen über Unregelmäßigkeiten, Qualitätsmanagementhandbuch, Berichte der Kontrollstellen, Mängelmitteilungen an Sitzlandbehörde, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung [BLE] usw.),

  2. 2.

    Beleihung/Mitwirkung der Öko-Kontrollstellen,

  3. 3.

    Bearbeitung und Ahndung von Unregelmäßigkeiten und Verstößen, Bearbeitung und Vollzug von Sanktionsmaßnahmen und Ordnungswidrigkeiten,

  4. 4.

    Vollzug des Öko-Kennzeichengesetzes und der Öko-Kennzeichenverordnung,

  5. 5.

    Bearbeitung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die ökologische Produktion,

  6. 6.

    Entgegennahme der Meldungen zur Teilnahme am Ökokontrollsystem und Verwaltung der Liste der im Kontrollverfahren befindlichen Unternehmen,

  7. 7.

    Bearbeitung von Rückstandsbefunden in ökologischen Produkten,

  8. 8.

    Benennung der amtlichen Labore,

  9. 9.

    Kontrollen der Marktteilnehmer zur Überwachung der für Ökounternehmerinnen und Ökounternehmer bestehenden Meldepflicht zur Teilnahme am Ökokontrollverfahren,

  10. 10.

    Meldewesen, Datenerfassung und statistische Auswertungen,

  11. 11.

    Bearbeitung von Anfragen der Kontrollstellen, Betriebe, Bürgerinnen und Bürger,

  12. 12.

    Vertretung des Landes Bremen im Ständigen Ausschuss der Länderarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau.

3Nicht übertragen werden die Aufgaben zu Importen von ökologischen Produkten (TRAde Control and Expert System New Technology (TRACES NT), Einfuhrvorgänge aus bestimmten Drittländern gemäß Leitlinien der EU-KOM, Heilung von Importvorgängen usw.).