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  • ab 19.12.2019 (aktuelle Fassung)

§ 5 NORD/LB-G - Absicherung etwaiger Unterdeckungen von Rückstellungen für Gesundheits-Beihilfeleistungen

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Zweck der nachhaltigen Ausrichtung der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale - (NORD/LB-Gesetz)
Redaktionelle Abkürzung
NORD/LB-G,NI
Normtyp
Versicherungsbedingung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
76100

Die NORD/LB hat einen Anspruch gegen das Land auf Freistellung in Bezug auf etwaige Unterdeckungen der in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 gebildeten Rückstellungen für Gesundheits-Beihilfeleistungen in Höhe von bis zu 200 000 000 Euro.