§ 5 NORD/LB-G - Absicherung etwaiger Unterdeckungen von Rückstellungen für Gesundheits-Beihilfeleistungen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Zweck der nachhaltigen Ausrichtung der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale - (NORD/LB-Gesetz)
- Redaktionelle Abkürzung
- NORD/LB-G,NI
- Normtyp
- Versicherungsbedingung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 76100
Die NORD/LB hat einen Anspruch gegen das Land auf Freistellung in Bezug auf etwaige Unterdeckungen der in ihrem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2018 gebildeten Rückstellungen für Gesundheits-Beihilfeleistungen in Höhe von bis zu 200 000 000 Euro.