Abschnitt 3 RL G 4-Erl - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Programms "4Generation: Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit" (Richtlinie "4Generation")
- Redaktionelle Abkürzung
- RL G 4-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21133
Zuwendungsempfänger ist der Landesjugendring Niedersachsen e. V. als Erstempfänger, der von der Förderung ausgeschlossen ist. Der Erstempfänger hat die Zuwendung im Rahmen der VV Nr. 12 zu § 44 LHO an die Letztempfänger weiterzuleiten.
3.1 Letztempfänger sind
die Ortsgruppen und Kreis- und Bezirksverbände der auf Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände bzw. Träger der Jugendarbeit, deren Jugendeinrichtungen und -institutionen sowie Untergliederungen der Mitgliedsverbände von als förderungswürdig anerkannten Dachverbänden,
kommunale Jugendringe und vergleichbare Zusammenschlüsse von örtlichen Jugendgruppen,
freie, ehrenamtlich geführte Jugendgruppen (Jugendinitiativen) ohne einen als freien Träger anerkannten Landesverband sowie eigenständige Jugendgruppen in Vereinen,
wenn diese Träger ihren Sitz in Niedersachsen haben und das Projekt überwiegend in Niedersachsen verwirklicht wird.
3.2 Letztempfänger können für Projekte, die eine übergreifende bzw. koordinierende Funktion haben, auch die auf der Landesebene als förderungswürdig anerkannten Jugendverbände sein.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 2. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1618)