Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
(2. DIBt-Änderungsabkommen)
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen)
- Redaktionelle Abkürzung
- 2. DIBt-ÄndAbk,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21072
Vom 14. September 2010/15. Mai 2012 (Nds. GVBl. 2013 S. 166 - VORIS 21072 -) (1)
Red. Anm.: Veröffentlicht durch das Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 166)
Die Bundesrepublik Deutschland
und
das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
die Freie und Hansestadt Hamburg,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein,
der Freistaat Thüringen
vereinbaren, vorbehaltlich der Zustimmung ihrer gesetzgebenden Körperschaften, soweit diese durch die Verfassung vorgeschrieben ist, die nachstehenden Änderungen des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik:
Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
Vom 15. Mai 2014 (Nds. GVBl. S. 147)
Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 166) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seiner Nummer 2 am 1. Juni 2014 in Kraft tritt.