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  • ab 26.06.2013 (aktuelle Fassung)

Art. 1 2. DIBt-ÄndAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
Redaktionelle Abkürzung
2. DIBt-ÄndAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

(1) Dem am 14. September 2010/15. Mai 2012 unterzeichneten Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen) wird zugestimmt.

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.