Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 2 2. DIBt-ÄndAbk

Bibliographie

Titel
Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik (2. DIBt-Änderungsabkommen)
Redaktionelle Abkürzung
2. DIBt-ÄndAbk,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072

2.
Dieses Abkommen tritt am 1. des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der von den Beteiligen ausgefertigten Vertragsurkunden der für das Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin zugeht. (1)

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Vom 15. Mai 2014 (Nds. GVBl. S. 147)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zu dem Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik vom 19. Juni 2013 (Nds. GVBl. S. 166) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seiner Nummer 2 am 1. Juni 2014 in Kraft tritt.