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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 PrüfDENRdErl - Vorbemerkung

Bibliographie

Titel
Nutzung eingeführter digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen
Redaktionelle Abkürzung
PrüfDENRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Bisher wurden unter anderem mit grafikfähigen Taschenrechnern (GTR), mit Taschenrechnern mit einem Computeralgebrasystem (CAS) sowie mit elektronischen Wörterbüchern bereits spezielle digitale Endgeräte als Arbeitsmittel im Unterricht und als zugelassene Hilfsmittel in Prüfungen verwendet. Mit der Einführung von Notebook- und Tablet-Klassen hat sich das Spektrum der unterrichtlich genutzten digitalen Endgeräte erweitert. Für diese eingeführten Geräte gelten die folgenden Regelungen. Als digitale Endgeräte werden im Folgenden universell einsetzbare Geräte bezeichnet, auf denen durch geeignete Softwarelösungen verschiedene der in Prüfungssituationen zugelassenen Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden können.

Die Begriffe Prüfung und Prüfungssituationen im Sinne dieses Erlasses umfassen neben den Abschlussprüfungen auch Lern- und Leistungskontrollen jeglicher Art.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 5 des Runderlasses vom 2. November 2020 (SVBl. S. 592)