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  • ab 24.11.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 BüEFördErl - Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements
Redaktionelle Abkürzung
BüEFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Die Erreichung der Förderziele wird nach drei Jahren durch das MS evaluiert. Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, hieran mitzuwirken.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 Satz 1 des Erlasses vom 10. November 2021 (Nds. MBl. S. 1733)