Art. 6 BVAnp/LPartGlG - Inkrafttreten
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge im Jahr 2013 sowie über die rückwirkende Gleichstellung von Ehen und Eingetragenen Lebenspartnerschaften im Besoldungs-, Versorgungs- und Beihilferecht (Art. 5)
- Redaktionelle Abkürzung
- BVAnp/LPartGlG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 3 mit Wirkung vom 1. Januar 2012 und Artikel 5 am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in Kraft.
Hannover, den 3. Juni 2013
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Bernd B u s e m a n n
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Stephan W e i l